AGB

Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung des Fitnessstudios.

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Ein Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter gilt als abgeschlossen, wenn die Reservierung vom Mieter bezahlt ist.

2. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, gibt es kein Gutschrift.

3. Sorgfältiger Gebrauch / Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.

Das Mietobjekt ist unbeaufsichtigt. Der Mieter anerkennt hiermit zu diesen Zeiten auf eigene Gefahr zu trainieren und schließt jegliche Haftung von Seiten fitnessprivat aus.

Aus Sicherheitsgründen wird das Fitnessstudio mit Kamera überwacht und auch auf Band aufgenommen.

Die Haftung von fitnessprivat für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen.

Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen von fitnessprivat erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von fitnessprivat ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Mieter.
Fitnessprivat hält der Mieter dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Der Mieter ist dafür besorgt, dass die eingeladene Mitbenutzer den Verpflichtungen dieses Vertrages und der Hausordnung nachkommen.

Verstösst der Mieter oder Mitmieter in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs kann der Vermieter Entschädigung verlangen.

4. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand und besenrein samt Inventar zurückzugeben.

Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

Der Mieter ist verpflichtet alle Schaden den Vermieter zu melden.

5. Höhere Gewalt usw.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das fitnessprivat aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

6. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.