Hausordnung

Im Fitnessstudio sowie in den Nebenräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Insbesondere gilt Folgendes:

  • Es gilt ein absolutes Rauchverbot.
  • Schäden am Fitnessstudio oder an den Geräten sind sofort der Verwaltung zu melden.
  • Kein Lärm – Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf Anwohner zu nehmen. Radio, Stereoanlagen und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Lüften – Das Fitnessstudio ist minergiebetrieben. Das heisst, Zu- und Abluft sind speziell geregelt. Das Öffnen der Fenster ist untersagt, ausser im Notfall.
  • Sicherheit – Die Türe soll immer abgeschlossen sein.
  • Die Sichtschutzrollos sind fernbedient – das Bedienfeld befindet sich an der Wand beim Eingang. Sie können einzelne oder alle Rollos betätigen. Es dürfen keine Dinge am Fenstersims oder an die Fenster gestellt werden welche die Funktionalität der Rollos verhindert.
  • Reinigung:
    • Der anfallende Müll darf nur in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden.
    • Die Geräte sind nach jeder Benutzung mit den bereitgestellten Disinfektionsmitteln zu reinigen.
    • Die Nasszellen sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen.
  • Fahrzeuge:
    • das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nur auf demvorgesehenen Parkplatz erlaubt – falls dieser bereits besetzt ist, sind öffentliche Parkplätze in der Umgebung (Bahnhof etc.) zu benutzen. Die Besucherparkplätze dürfen von den Benutzern nicht belegt werden.
    • Beim Befahren des Parkplatzes ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
    • Das Abstellen von Fahrrädern ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  • Tiere:
    • Es dürfen KEINE Tiere ins Fitnessstudio mitgenommen werden
  • Kinder:
    • unter Aufsicht – Den Bedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgarage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Die Eltern der Kinder haben darauf zu achten, dass die benutzten Geräte nach ihrer Verwendung in sauberen Zustand zurückgelassen werden.
    • Die Eltern haften vollumfänglich für Ihre Kinder.